Versicherungen prüfen
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Versicherungen werden zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Der Versicherungsumfang wird in einem so genannten Versicherungsvertrag definiert und festgehalten. Dabei gewährt die Versicherungsgesellschaft gegen Zahlung von meistens monatlichen oder jährlichen Entgeltleistungen, die als Versicherungsprämien bezeichnet werden, einen bestimmten Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer muss nicht nur aus einer Person bestehen, sondern es können auch mehrere Personen versichert werden und somit als Versicherungsnehmer auftreten.
Tritt der Versicherungsfall ein, so zahlt die Versicherung dem Versicherer meistens den entstandenen Schaden in Form eines Geldbetrages aus oder übernimmt entsprechende Leistungen und Dienstleistungen, für die der Versicherungsnehmer dann nicht aufkommen muss. Die Höhe der zu zahlenden Entschädigung wird genau im Versicherungsvertrag festgehalten. Auch wann ein Versicherungsfall eintritt und die Versicherung zur Zahlung verpflichtet ist, ist im Versicherungsvertrag geregelt.
Sowohl Privatleute wie auch Geschäftsleute können Versicherungen für verschiedene Bereichen abschließen. Dabei werden die Versicherungen in verschiedene Sparten eingeteilt. So gibt es beispielsweise die Personenversicherungen, die Sachversicherungen oder die Firmenversicherungen.
Die Personenversicherungen bieten dem Versicherungsnehmer Schutz fürs Leben, für die Rente oder die Vorsorge. Zu den einzelnen Versicherungsarten gehören beispielsweise die Lebensversicherung, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder die Altersversicherung. Diese Versicherungsarten werden wiederum in spezielle Einzelversicherungen unterteilt. So gehören beispielsweise zu den bekanntesten Lebensversicherungsarten die fondsgebundene Lebensversicherung, die kapitalbildende Lebensversicherung, die private Rentenversicherung oder die Risikolebensversicherung. Die Lebensversicherungen treten meistens im Todesfall des Versicherungsnehmers ein, um den Hinterbliebenen einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Zu den Krankenversicherungen gehören neben den gesetzlichen Krankenversicherungen auch private Krankenversicherungen sowie diverse Ergänzungsversicherungen, die in bestimmten Krankheitsfällen einen Versicherungsschutz bieten. Die gesetzliche und private Unfallversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung zählen zu der Rubrik der Unfallversicherungen.
Hingegen sichern Sachversicherungen nicht Personen, sondern bestimmte Sachwerte ab. Zu den einzelnen Sachversicherungen gehören beispielsweise die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder die Kraftfahrzeugversicherungen. Diese Versicherungen sichern somit Sach- oder Vermögenswerte ab, den Sachwert ersetzten bzw. diesen wieder so herstellen, wie er vor Eintritt des Schadens bestand.
Zu den Firmenversicherungen gehören beispielsweise die Berufshaftpflichtversicherung, die Firmenrechtsschutzversicherung, die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Gewerbeversicherung.
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